Was im Sterbefall zu tun ist.
Als erste Maßnahme muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Papiere wie den Totenschein ausstellen.
Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Gerne erledigen wir dies für Sie. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, wie z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.