Was im Sterbefall zu tun ist.Doktor

Als erste Maßnahme muss der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Papiere wie den Totenschein ausstellen.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist.

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Gerne erledigen wir dies für Sie. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, wie z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

Über uns

„Familienunternehmen mit Herz“

Elsdorf. Im März hat Stefan Caspers sein eigenes Bestattungsunternehmen an der Gladbacher Straße 58 gegründet. Jetzt wurden die Räumlichkeiten offiziell vom ka­tholischen Pfarrer Stefan Lisch­ka und vom evangelischen Pfar­rer Martin Trautner eingesegnet.

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Soziales Engagement

VDK Elsdorf

Elsdorf - (mf) Stefan Caspers, stellvertretender Vorsitzender des Elsdorfer Ortsverbands, ist eher die Ausnahme im VdK. Der 45-Jährige braucht selbst keine Hilfe in rechtlichen Fragen, ist weder pflegebedürftig noch Rentenempfänger. Wegen des sozialen Engagements sei er eingetreten, sagt Caspers. „Es gibt immer mehr Ältere und Hilfsbedürftige. Und denen müssen wir hier vor Ort helfen.“

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