Eine der ältesten und tradionsreichsten Formen der Bestattung: die Erdbestattung. Sie kann nur auf einem Friedhof erfolgen. Andere Orte sind in Deutschland nicht gestattet. Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder in einer Wahlgrabstätte beigesetzt.

  • Reihengrabstätte: Zuteilung des Grabes durch die Stadt/Gemeindeverwaltung, ausschließlich Beisetzung des Verstorbenen, keine Verlängerung der Ruhefrist möglich.
  • Wahlgrabstätte: Einzel- oder Doppelgrabstelle, individuelle Auswahl, Möglichkeit mehrerer Beisetzungen, Verlängerung der Ruhefrist möglich. Urnen dürfen in die Wahlgrabstätte begesetzt werden.

 

In der Regel wird der Verstorbene an seinem letzten Wohnsitz beerdigt. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, einen Friedhof eines anderen Ortes zu wählen. (Begründung muss vorliegen). Die Hinterbliebenen können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort nah sein.

Als Service für Sie haben wir hier die Adressen der Friedhofsämter im Rhein-Erft-KreisAdressen der Friedhofsämter im Rhein-Erft-Kreis gesammelt:

 

Über uns

„Familienunternehmen mit Herz“

Elsdorf. Im März hat Stefan Caspers sein eigenes Bestattungsunternehmen an der Gladbacher Straße 58 gegründet. Jetzt wurden die Räumlichkeiten offiziell vom ka­tholischen Pfarrer Stefan Lisch­ka und vom evangelischen Pfar­rer Martin Trautner eingesegnet.

hier weiterlesen

Soziales Engagement

VDK Elsdorf

Elsdorf - (mf) Stefan Caspers, stellvertretender Vorsitzender des Elsdorfer Ortsverbands, ist eher die Ausnahme im VdK. Der 45-Jährige braucht selbst keine Hilfe in rechtlichen Fragen, ist weder pflegebedürftig noch Rentenempfänger. Wegen des sozialen Engagements sei er eingetreten, sagt Caspers. „Es gibt immer mehr Ältere und Hilfsbedürftige. Und denen müssen wir hier vor Ort helfen.“

hier weiterlesen


 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.